Vorwort
Die vorliegende Studie ist eine Momentaufnahme: Obwohl zwischen den letzten beiden Reformen des EU-Urheberrechts ziemlich genau 20 Jahre lagen, zählt das Urheberrecht zu den dynamischsten Rechtsgebieten unserer Zeit. Es gibt kaum eine digitale Innovation, die nicht irgendwo Bezüge zum Urheberrecht aufweist. Oft liegt es dann an den Gerichten, zu entscheiden, ob neue Nutzungsweisen in digitalen Ökosystemen mit dem Urheberrecht kompatibel sind oder nicht. Man denke zum Beispiel an die Frage, ob Blogs YouTube-Videos in ihre Beiträge einbetten dürfen – erst zehn Jahre nach der Gründung von YouTube entschied der Europäische Gerichtshof, dass diese längst alltägliche Nutzungspraxis legal ist. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass auch nach der Umsetzung der 2019 verabschiedeten EU-Urheberrechtsrichtlinie die Debatte um den Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessensgruppen munter weitergehen wird. Neue Regelungen (wie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger) werfen neue Fragen auf, zum Beispiel, ob Links auf Online-Medien bald kostenpflichtig sein werden. Oft wissen wir erst im Nachhinein, ob Regelungen alltagstauglich und wirtschaftlich nachhaltig sind. Wenn es um Innovationsoffenheit geht, ist eine Beurteilung aber selbst im Nachhinein schwierig: Wie soll man messen und bewerten, welche Innovationen wegen zu restriktiver Regelungen gar nicht erst entstanden sind? Beides – sowohl die Vorläufigkeit der Studie als auch die Grenzen der Messbarkeit – bitten wir deshalb bei der Lektüre der folgenden Seiten im Hinterkopf zu behalten. Gleichzeitig sind wir überzeugt, mit dieser Studie einen Beitrag zur notwendigen Reflexion der geplanten Urheberrechtsreform zu liefern. Der Fokus liegt dabei auf den Dimensionen Alltagstauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zugänglichkeit. Wir wünschen eine anregende Lektüre! Philipp Otto, Leonhard Dobusch & Lukas Daniel Klausner